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NWB Nr. 31 vom Seite 2667 Fach 11 Seite 759

Erlass der Grundsteuer auch bei strukturellem Leerstand

BVerwG schließt sich der Auffassung des BFH an

Dirk Eisele

Der Immobilienmarkt in Deutschland ist seit Jahren durch ein Überangebot an Gewerbe- und sonstigen Mietobjekten geprägt. Ein Umstand, der einerseits durch anhaltende Bautätigkeit bei gleichzeitiger Abwanderung von Unternehmen ins (benachbarte) Ausland bedingt ist; andererseits macht sich in diesem Segment der demographische Wandel bemerkbar, mit dem eine sinkende Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien einhergeht. Die Eigentümer von (insbesondere) gewerblich genutzten Immobilien sehen sich seit geraumer Zeit mit dem Problem konfrontiert, dass dauerhafter, strukturell bedingter Leerstand zu finanziellen Einbußen führt. Diesem Problem versuchen sie auf dem Gebiet des Steuerrechts mit einschlägigen Anträgen auf Erlass der Grundsteuer zu begegnen. Das BVerwG hatte im Jahr 2001 entschieden, dass ein Grundsteuererlass wegen einer Ertragsminderung für Mietobjekte nicht in Betracht kommt, wenn diese auf die allgemeine Wirtschaftslage, d. h. auf einen sog. strukturellen Leerstand zurückzuführen ist. Nach einer Vorlage des BFH an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat sich das BVerwG mittlerweile der Auffassung des BFH angeschlossen, dass ein Grundsteuererlass nach...