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NWB Nr. 31 vom Seite 2623

Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile

Viele Wohnmobilbesitzer haben in den letzten Tagen einen geänderten Kraftfahrzeugsteuerbescheid bekommen. Darin ist die Steuer nicht nur für die Zukunft erhöht worden, sondern rückwirkend auf den . Beschlossen wurde diese Steuererhöhung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das für alle Wohnmobile rückwirkend ab Beginn 2006 einen eigenständigen Kraftfahrzeugsteuertarif eingeführt hat. Danach bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile nach dem Emissionsverhalten und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs (vgl. Zens, NWB F. 8 S. 1551).

Der Bund der Steuerzahler hält die rückwirkende Erhöhung für den Zeitraum, in dem es sich um eine sog. echte Rückwirkung handelt, für verfassungswidrig. Er will deshalb in dieser Sache einen Musterprozess führen und rät allen Wohnmobilbesitzern, Einspruch gegen die erhöhten Kraftfahrzeugsteuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einzulegen.

Das Besondere bei der Kraftfahrzeugsteuer ist der Entrichtungszeitraum, der in der Regel vom Kalenderjahr abweicht. Ursache hierfür ist, dass der Entrichtungszeitraum mit der Anmeldung des Kraftfahrzeugs beginnt. Das heißt, wenn der Entrichtungszeitraum für ein ...