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NWB Nr. 31 vom Seite 2621

Arbeitszeitkonto statt „Reichensteuer”?

Gestaltungsmöglichkeiten beim Zufluss von Arbeitslohn

Tim Lühn

Seit dem gilt die sog. „Reichensteuer”. Danach wird auf zu versteuernde Einkommen ab 250 001 € ein Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz von 42 % erhoben, so dass das zu versteuernde Einkommen mit 45 % besteuert wird. Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 sieht vor, dass diese Regelung neben den Überschusseinkünften auch auf die Gewinneinkünfte angewandt werden soll. – Der folgende Beitrag begutachtet die Möglichkeit, durch die Einrichtung von Arbeitszeitkonten für natürliche Personen, z. B. des gehobenen Managements und Gesellschafter-Geschäftsführer, in bestimmten Einkommensbereichen diesen Zuschlag zu vermeiden.

I. Arbeitszeitkonten

In vielen Unternehmen wurden in den letzten Jahren vermehrt durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexible Modelle zur Arbeitszeit eingeführt (z. B. Jahresarbeitszeit-, Lebensarbeitszeit- oder Sabbatjahrmodelle). Diese Modelle dienen dazu, die Arbeitszeit besser an die Unternehmensbedürfnisse einerseits sowie die Ansprüche der Arbeitnehmer andererseits anzupassen. Kennzeichen flexibler Arbeitszeitregelunge...