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Einkommensteuer | Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit
Wie der NWB NAAAC-50808 entschieden hat, kann eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit auch vorliegen, wenn sie die eigentliche künstlerische (Haupt-)Tätigkeit unterstützt und ergänzt, sofern sie Teil des gesamten künstlerischen Geschehens ist. – Anmerkung: Für die steuerbefreite nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeit als Komparse wird es künftig nicht mehr darauf ankommen, ob der Steuerpflichtige als menschliche Requisite einzustufen ist oder mit seinem (meist stummen) Auftritt eine „gewisse künstlerische Gestaltungshöhe” erreicht. Entscheidend soll vielmehr sein, ob der Auftritt die eigentliche künstlerische (Haupt-)Tätigkeit unterstützt und ergänzt. Mit dieser Gesamtkunstwerk-These werden zwar Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden, aber auch alle...