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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 5

Besicherung eines Avalkredits

Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen ist steuerunschädlich

Sabine Gregier

Ein Avalkredit zeichnet sich dadurch aus, dass kein Geld fließt, sondern vielmehr die Bank nur einem Dritten gegenüber dafür bürgt, dass ihr Kunde seine Schulden bezahlen wird. Dem Kunden wird dadurch lediglich Liquidität erspart. Daher ist fraglich, ob es sich bei dem Avalkredit um ein Darlehen i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG handelt. Ob die Sicherung eines Avalkredits durch eine Lebensversicherung zur Steuerpflicht der Zinsen aus den Sparanteilen der Lebensversicherung führt, hatte der BFH in seiner Entscheidung v. - VIII R 27/05 zu klären.

Avalkredit mit Ansprüchen aus Lebensversicherung besichert

Der Kläger, ein selbständiger Malermeister, hatte mit der Bank einen Avalkreditvertrag abgeschlossen und der Bank als Sicherheit seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung abgetreten bzw. beliehen. Als Verwendungszweck war „Mängelgewährleistung bzw. Sicherheitseinbehalt” vorgesehen. Das Finanzamt erließ auf eine entsprechende Anzeige der Bank gem. § 29 Abs. 1 EStDV einen Bescheid über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen, wonach die Zinsen aus der abgetretenen bzw. beliehenen Lebensversicherung des Klägers als insgesamt einkommensteu...