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Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008
Die geplanten Änderungen im Überblick
Noch bevor die Unternehmensteuerreform den Bundesrat passiert hatte, legte das Bundesfinanzministerium Mitte Juni 2007 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 vor. Erwartungsgemäß handelt es sich auch bei der diesjährigen Ausgabe dieses sog. „Omnibusgesetzes” wieder um ein Sammelsurium von Einzeländerungen, die zum Teil deutliche Verschärfungen der Steuerrechtslage beinhalten. Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch vor Jahresende geplant.
Änderungen bei der Einkommensteuer
Beschränkte Einkommensteuerpflicht, §§ 1 Abs. 3 und 1a EStG-E: Die Grenze für die Wahl zur unbeschränkten Steuerpflicht soll an das Existenzminimum (2008: Ledige 7 664 €, Verheiratete 15 328 €) gekoppelt werden. Im Ausland steuerfreie Einkünfte sollen dabei keine Berücksichtigung finden, sofern sie auch im Inland steuerfrei gewesen wären.
Vermögensabgabe gegen Versorgungsleistungen, § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG-E: Der Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen aus Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge soll ab nur noch bei der S. 2Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils aus einer land- und forstwirtschaftlichen, ...