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BGH 22.03.2007 III ZR 98/06, NWB direkt 31/2007 S. 11

Wirtschaftsprüfer haftet nicht für Inhalte außerhalb des Prospekts

Der in ein Anlagemodell als Mittelverwendungskontrolleur eingebundene Wirtschaftsprüfer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anlageinteressenten, der vor seinem Beitritt einen Prospekt u.a. mit dem – allgemein verständlichen – Text des abzuschließenden Mittelverwendungskontrollvertrages erhalten hat, über Reichweite und Risiken dieses Vertrags aufzuklären.