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FG Köln 21.02.2006 9 K 1197/03, NWB direkt 31/2007 S. 9

Verzicht des Arbeitgebers auf Ausgleichsanspruch aufgrund Lohnsteuerhaftung

Verzichtet der Arbeitgeber wegen der Inanspruchnahme als Lohnsteuerhaftungsschuldner auf einen Regress gegenüber dem Arbeitnehmer, erhält dieser dadurch einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Der Verzicht kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden.