Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Freifahrtsberechtigung mit Verkehrsmitteln des Arbeitgebers
Wenn ein Arbeitnehmer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich mit dem eigenen PKW durchgeführt hat, führt die auf seiner Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreie Arbeitgeberleistung eingetragene Freifahrtsberechtigung für die Verkehrsmittel der BVG nicht zu einer Kürzung seines Werbungskostenabzugs. Die Lohnsteuerbescheinigung entfaltet im Hinblick auf die Anwendung der Vorschrift des § 3c Abs. 1 EStG keine Bindungswirkung, sondern hat lediglich die Funktion eines Beweismittels.