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Besteuerung von Finanzinnovationen
In einer Reihe von Urteilen hatte der BFH zu Einzelfragen bei der Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen. Die BFH-Rechtsprechung findet bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer grundsätzlich keine Anwendung. Hiervon ausgenommen sind lediglich Reverse Floater und Down-Rating-Anleihen, sofern die Emissionsbedingungen der Anleihe den Emissionsbedingungen, die den BFH-Urteilen zugrunde liegen, entsprechen und deshalb durch den Emittenten bei WM-Datenservice eine Umschlüsselung veranlasst worden ist. Bei der Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer kann aus verwaltungsökonomischen Gründen den Angaben des Steuerpflichtigen zur Höhe der Erträge aus den Finanzinnovationen gefolgt werden, obwohl kein Wahlrecht mehr zwisch...