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FG Sachsen-Anhalt 22.02.2007 1 K 1745/05 , NWB direkt 31/2007 S. 3

Haftung des Geschäftsführers einer in Insolvenz geratenen GmbH

Für die Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH nach § 69 AO wegen der Nichtanmeldung der Lohnsteuern für Lohnsteuerzeiträume weit vor dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann nicht auf die Fälligkeit bzw. auf den Zahlungszeitpunkt eines nach der Betriebsprüfung ergehenden Steuerbescheids – der hier der Insolvenzanfechtung unterliegen würde – abgestellt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeit. Ist zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Lohnsteuern bei pflichtgemäßer Anmeldung noch hätten abgeführt werden können, haftet der Geschäftsführer.