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BFH  - V R 40/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr 16 Buchst e, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g, FGO § 55 Abs 2

Rechtsfrage

1. Fallen nach der Gesetzesbegründung, dem Willen des Gesetzgebers und im Rahmen europarechtskonformer Auslegung Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung in den Anwendungsbereich von § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999?

2. Sind die von einem ambulanten Pflegedienst erzielten Umsätze aus Leistungen zur Haushaltshilfe, die von Versicherungsträgern nach § 38 SGB V anerkannt und abgerechnet werden, gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 umsatzsteuerbefreit?

3. Soweit man diese Leistungen als nicht von der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 erfasst ansehen würde, wären sie unmittelbar durch Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/ 388/EWG umsatzsteuerbefreit?

Pflege; Pflegedienst; richtlinienkonform; Steuerbefreiung

Fundstelle(n):
OAAAC-50731

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