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Grenzüberschreitender Anteilstausch
EuGH muss über doppelte Buchwertverknüpfung entscheiden
Die Steuerpflichtigen in Deutschland werden sich gedulden müssen und werden eher enttäuscht sein, dass der BFH nicht der Vorinstanz () gefolgt ist. Stattdessen wird nunmehr der EuGH über die Vereinbarkeit der doppelten Buchwertverknüpfung mit primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden haben. S. 5
Streitfall
Die steuerneutrale Einbringung von Geschäftsanteilen über die Grenze in eine europäische Kapitalgesellschaft ist nach § 23 Abs. 4 Satz 1 i. V. mit § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG a. F. an die Voraussetzung geknüpft, dass die übernehmende ausländische Gesellschaft die Buchwerte der eingebrachten Anteile fortführt (grenzüberschreitende Buchwertfortführung). Der einbringende Gesellschafter kann dann auch die erhaltenen neuen Anteile mit diesem Buchwert ansetzen. Diese sog. doppelte Buchwertverknüpfung hatte sich seit Jahren als äußerst problematisch erwiesen, da andere europäische Mitgliedsstaaten wie insbesondere Großbritannien oder Irland aber auch Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Holland, Portugal, Schweden und Spanien eine derartige Buchwertfortführung nicht zulassen bzw. nicht verlangen. In dem vorliegend zu e...