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FG München  v. - 5 K 661/06

Gesetze: EWGV 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. b EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h

Kindergeld für polnische Selbstständige nur bei Versicherungspflicht

Nichtgewährung von Differenzkindergeld verstößt nicht gegen europäischen Gleichheitssatz

Leitsatz

1. Ein in Deutschland selbstständig tätiger polnischer Staatsangehöriger ist nur dann nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. b VO EWG 1408/71 kindergeldberechtigt, wenn er im Inland in einem gesonderten Alterssicherungssystem der Selbständigen versicherungs- oder beitragspflichtig oder in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist.

2. Die Nichtgewährung von Differenzkindergeld verstößt nicht gegen den europäischen Gleichheitssatz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAC-50488

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