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Der Steuerpflichtige im Netz von Auskunfts- und Kontrollmechanismen
Der Steuerpflichtige befindet sich zunehmend in einem wahrhaft engmaschigen Netz von gesetzlich vorgeschriebenen oder zumindest eingeräumten Kontrollmeldungen und Anzeigepflichten, die nach Art und Umfang teilweise recht detailliert sind, teilweise aber auch lediglich eine erste Information an die staatliche Stelle als Empfänger darstellen. Der Beitrag hat zum Ziel, einen kleinen Ausschnitt wichtiger Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung in Erinnerung zu rufen und diese zu skizzieren.
I. Ausgewählte Meldungen der Finanzwirtschaft
1. Laufende Meldungen
a) Jahresbescheinigung nach § 24c EStG
Eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster, die die für die Besteuerung nach den §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 erforderlichen Angaben enthält, haben
Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute sowie
Wertpapierhandelsunternehmen und
Wertpapierhandelsbanken
dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten auszustellen. Diese Bescheinigung enthält insbesondere also Angaben zu Zinsen und Dividenden, zu bestimmten Veräußerungsgeschäften...