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BBB 8/2007 S. 229

Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz mit folgenden Punkten einstimmig verabschiedet:

  • Freistellung der Existenzgründer von statistischen Meldepflichten in den ersten drei Jahren;

  • Beschränkung auf maximal drei statistische Stichprobenerhebungen pro Jahr bei Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten;

  • Erleichterungen im Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz;

  • Wegfall von Genehmigungspflichten im Preisangaben- und Preisklauselgesetz;

  • Verbesserte und wirksamere Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur;

  • Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht;

  • Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes und der Blindenwarenvertriebsverordnung;

  • Änderung des IHK-Gesetzes: ab sollen die IHKs ihr Rechnungswesen und den JA nach den Grundsätzen der Doppik durchführen;

  • Deregulie...