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Doppelbesteuerung | Behandlung von Lizenzeinkünften aus einer amerikanischen Beteiligung
▶ Urteil: Von konzernverbundenen ausländischen Unternehmen an eine in den USA ansässige Personengesellschaft gezahlte Gebühren für zu deren Betriebsvermögen gehörende Lizenzen sind auch dann Betriebsstätteneinkünfte i. S. des Art. 7 DBA-USA, wenn sie nach US-amerikanischem Steuerrecht aufgrund einer Befreiungsregelung nicht besteuert werden.
▶ Hinweis: Diese Steuerbefreiung führt nicht zur Anwendung der Rückfallklausel des Art. 23 Abs. 2 DBA-USA. Die Nichtausübung des Besteuerungsrechts durch Steuerfreistellung begründet auch keinen Qualifikationskonflikt, der es rechtfertigt, die entsprechenden Einkunftsteile abkommensrechtlich isoliert als außerhalb der Betriebsstätte bezogene Einkünfte i. S. des Art. 12 Abs. 1 DBA-USA anzusehen und deshalb bei der inländischen Besteuerung des Gesellschafters zu erfassen.