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IWB Nr. 14 vom Seite 748

Die Auswirkungen von Chinas vereinheitlichtem Unternehmensteuergesetz auf Verrechnungspreise

von Dr. Gregor Gehauf, Steuerberater, und und Kathrin Stember, Diplom-Kauffrau, beide Deloitte Düsseldorf

I. Reform des Unternehmensteuergesetzes in China

Seit den 90er Jahren besitzt China ein duales Steuersystem, das die Besteuerung von einheimischen Unternehmen einerseits und von ausländisch geführten Unternehmen andererseits unter separaten Gesetzen regelt. Am wurde in China das lang erwartete Unternehmensteuergesetz verabschiedet, welches zum in Kraft treten wird. Mit der Verabschiedung des neuen Unternehmensteuergesetzes werden die bisher getrennten Steuergesetze für chinesische und ausländisch beherrschte (foreign invested enterprises) Unternehmen zu Gunsten eines einheitlichen Unternehmensteuersystems mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz i. H. von 25 % statt 33 % abgeschafft. Eine bedeutende Wendung nimmt das neue Unternehmensteuergesetz in Bezug auf die Handhabung von Verrechnungspreisen in dem Kapitel „Special Tax Adjustments”. Mit dem neuen Unternehmensteuergesetz unterliegen alle Steuerzahler in China, die in Transaktionen mit verbundenen Unternehmen involviert sind, dem Fremdvergleichsmaßstab. Künftig werden somit alle Verrechnungspreisanforderungen auch auf inländische Unternehmen ausgedehnt; deren Investitione...