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FG Nürnberg 22.03.2007 IV 249/2006, NWB direkt 30/2007 S. 11

Wert des unbebauten Grundstücks für Antennenmessfeld

Für die Ermittlung des Werts des unbebauten Grundstücks nach § 84 BewG macht es keinen Unterschied, ob das Grundstück oder eine Teilfläche davon mit einem Gebäude bebaut ist, eine Freifläche bildet oder wegen der bestehenden Gebäude oder Einrichtungen – z. B. eines Antennenmessfelds – während des Bestehens dieser Gebäude und Einrichtungen nicht mehr bebaut werden kann.