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BFH 27.03.2007 VIII S 23/06, NWB direkt 30/2007 S. 5

Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

Die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG sind nur erfüllt, wenn das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts dient, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt und keine Forderung ist. Finanzierungskosten zur Anschaffung oder Erhöhung von GmbH-Anteilen sind unabhängig davon, ob die Fremdfinanzierung erforderlich oder die Eigenfinanzierung möglich war, Schuldzinsen, die dem Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG unterliegen. Gleiches gilt, wenn die Zinsen im Zusammenhang mit einem Darlehen anfallen, das aufgenommen wird, um die Einlage eines wesentlich beteiligten Gesellschafters zu finanzieren. Wird ein Darlehensbetrag nicht direkt auf ein Konto der GmbH, sondern auf ein mit 0,5 % Guthabenzins verzinsliches Girokonto des Gesellschaft...