Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Umsatzsteuerliche Nebenvorschriften
Einleitung
Das UStG enthält im § 26 Abs. 5 eine Ermächtigung zum Erlass von Nachweisvorschriften im Zusammenhang mit den Steuerbefreiungen, die zugunsten der auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften gelten. Diese Steuerbefreiungen ergeben sich nicht aus dem UStG, sondern unmittelbar aus den mit den jeweiligen ausländischen Staaten oder Einrichtungen abgeschlossenen Abkommen, und zwar aus
Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (§ 26 Abs. 5 Nr. 2 UStG),
Art. III Nr. 1 des Offshore-Steuerabkommens (§ 26 Abs. 5 Nr. 1 UStG) und
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b und d des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere (§ 26 Abs. 5 Nr. 3 UStG).
Schließlich hat die Bundesregierung die VO über die Erstattung von Umsatzsteuer an ständige diplomatische Missionen und ihre ausländischen Mitglieder erlassen, die im folgenden unter Abschn. D erläutert werden.S. 2