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BFH 18.04.2007 XI R 47/05, BBK 14/2007 S. 4698

Statthafter Einspruch gegen einen Vollabhilfebescheid im Einspruchsverfahren

Erlässt das Finanzamt im Einspruchsverfahren einen sog. Vollabhilfebescheid, mit dem es dem Einspruch des Steuerpflichtigen in vollem Umfang stattgibt, so kann der Steuerpflichtige gegen diesen Vollabhilfebescheid erneut Einspruch einlegen. Einzige Voraussetzung: Der Vollabhilfebescheid muss den Steuerpflichtigen weiterhin beschweren; er darf also nicht auf 0 € lauten.

Mit seinem Urteil vom verbessert der BFH den Rechtsschutz für die Steuerpflichtigen entgegen der bisher in der Literatur vertretenen Auffassung, nach der ein Steuerpflichtiger gegen einen Vollabhilfebescheid nicht mehr vorgehen könne, weil es an einem Rechtsschutzbedürfnis oder an einer Beschwer fehle (so auch Rätke, BBK F. 10 S. 763, 775 f.) ( VRiFG Bernd Rätke, Berlin).