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NWB 29/2007 S. 228

Sozialversicherung | Günstigere Beiträge für im Ausland Studierende

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. (BGBl 2007 I S. 378) sind zum verbesserte Möglichkeiten zur Versicherung von Studenten mit einem Studienort im Ausland geschaffen worden. Nach der Neufassung des Satzes 6 in § 240 Abs. 4 SGB V kann Studenten eine freiwillige Krankenversicherung zum studentischen Tarif angeboten werden, wenn die Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenversicherung gegeben sind und die personenbezogenen Rahmenbedingungen der Krankenversicherung der Studenten erfüllt werden. Es ist dabei ohne Bedeutung, in welchem Staat das Studium durchgeführt wird; die Regelung gilt somit auch für Studien außerhalb Europas. Die Anwendung des günstigen Studententarifs war bislang auf Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule begrenzt.