Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Widerlegung des Vermögensverfalls in der Insolvenz
Ist ein Steuerberater mit mehreren Haftbefehlen in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, befindet er sich im Vermögensverfall. Die Vermutung des Vermögensverfalls ist zwar widerlegbar. Dazu bedarf es aber bei eröffnetem Insolvenzverfahren der genauen Angabe von Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass im Einzelfall tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist.