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StuB Nr. 13 vom Seite 509

Die Behandlung des Emissionsdisagio in der Steuerbilanz des Emittenten

Anmerkungen zum

von Dipl.-Finw. StB Siegfried Wagner, Ratingen
Kernthesen
  • Nach der BFH-Entscheidung vom ist für ein bei der Ausgabe einer verbrieften Schuldverschreibung mit bestimmter Laufzeit vereinbartes Disagio in der Steuerbilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

  • Indem er die Emission von Schuldverschreibungen der wirtschaftlichen Betrachtung unterzieht, macht der I. Senat für die Frage der Bildung von RAP keinen Unterschied zwischen einem Darlehen und einer Schuldverschreibung.

  • Weil er schließlich die Frage, ob eine Aktivierungspflicht auch aus dem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht nach § 250 Abs. 3 HGB und § 5 Abs. 1 EStG abgeleitet wird, nicht zur Grundlage seiner Entscheidung macht, lässt er die Frage der Maßgeblichkeit von § 250 Abs. 3 HGB (§ 5 Abs. 1 EStG) für die Anwendung des § 5 Abs. 5 EStG offen.

Für ein bei der Ausgabe einer verbrieften Schuldverschreibung mit bestimmter Laufzeit vereinbartes Disagio ist nach der Entscheidung des in der Steuerbilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Werden festverzinsliche Schuldverschreibungen mit einem Abgeld emittiert, stellt das Disagio einen aktiven, im Fall des Aufgeldes stellt das Agio einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dar.

I.