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StuB Nr. 13 vom Seite 500

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Ein erster Überblick

von Prof. Dr. Heinz Kußmaul und Dipl.-Kfm. Christoph Ruiner, beide Saarbrücken
Kernfragen
  • Was ist Ziel des geplanten MoMiG?

  • Welche Gründungserleichterungen sind vorgesehen und was gilt hinsichtlich der Vereinfachung der Übertragung von Geschäftsanteilen?

  • Wie sollen Missbräuche effektiver bekämpft werden?

Der Koalitionsvertrag umfasst im Kontext des GmbH-Rechts als Ziele die Erleichterung und Beschleunigung der GmbH-Gründung, die Steigerung deren Attraktivität als Unternehmensform – insbesondere gegenüber konkurrierenden ausländischen Gesellschaftsformen – sowie die Bekämpfung des Missbrauchs im Insolvenzfall . Dies soll durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – kurz MoMiG – erreicht werden, dessen Regierungsentwurf die Bundesregierung am beschlossen hat. Die gewichtigsten Neuregelungen werden im Folgenden aufgezeigt.

I. Erleichterung der Gründung

Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung von Unternehmensgründungen, da hierin bisher häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber Rechtsformen im EU-Ausland gesehen wird, denn in vielen EU-Mitgliedstaaten werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalitäten und das Mindeststammkapital geste...