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StuB Nr. 13 vom Seite 487

Problemfelder der neuen Zinsschrankenregelung des § 4h EStG

von Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg
Kernfragen
  • Was ist das Grundkonzept der Zinsschrankenregelung?

  • Wie ist die neue Zinsschranke verfassungs- und europarechtlich zu beurteilen?

  • Wie ist die Zinsschrankenregelung insgesamt zu würdigen?

Der Bundestag hat am die Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet . Am stimmte dem Gesetz auch der Bundesrat zu. Ein Bestandteil der Neuregelung ist die Zinsschrankenregelung in § 4h EStG, die im Vergleich zum Kabinettsentwurf trotz erheblicher Kritik nahezu unverändert Gesetzesfassung geworden ist. Die Regelungen des § 8a KStG a. F. werden aufgehoben und durch eine rechtsformunabhängige Abzugsbeschränkung für den Zinsaufwand ersetzt.

I. Allgemeines

§ 4h EStG enthält mit der sog. Zinsschranke eine neue weitgehende Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwand, die § 8a KStG a. F. ablöst, den Zinsabzug aber nicht nur in Fällen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, sondern rechtsformunabhängig bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einschränkt. Während die alte Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung Gewinnzurechnungen über das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung auslöste, setzt die Neuregelung beim Betriebsausgabenabzug an: Bei Überschre...