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Badumbau als außergewöhnliche Belastung
Oftmals kommt es mit der Finanzverwaltung zum Streit, ob die Aufwendungen für den Umbau eines Bads in ein behindertengerechtes Bad als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Mit Beschluss vom – III B 103/06 (BFH/NV 2007 S. 891) hat der BFH Folgendes entschieden: Da ein behindertengerechtes Badezimmer nicht nur vom Behinderten selbst, sondern auch von Familienangehörigen genutzt werden kann, sind die Aufwendungen für den Umbau wegen des dafür erlangten Gegenwerts nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Nur soweit bei dem Umbau neue oder neuwertige Gegenstände ersetzt werden müssen, können die Kosten hierfür als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein.
Scheidet ein Abzug der Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen aus, sollte geprüft werden, ob die Aufwendungen zu einer Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen führt. Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt erbracht werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, maximal...