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Autoverkauf durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
Nach dem (BFH/NV 2007 S. 889) kann der übliche Endpreis eines vom Arbeitgeber verbilligt erworbenen Gebrauchtwagens mit Hilfe üblicher Marktübersichten (z. B. Schwacke-Liste) geschätzt werden. Dieser Wert ist ggf. wegen der im Einzelfall vorliegenden Umstände – z. B. Unfallschäden – zu korrigieren.
Dieser BFH-Beschluss entspricht der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungsauslegung. Für die Praxis ist bedeutsam, die im Zeitpunkt der Veräußerung bestehenden Umstände, die für eine Abweichung von der üblichen Marktübersicht sprechen, im Lohnkonto aufzuzeichnen.