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OFD 25.06.2007 , StuB 13/2007 S. 516

Einkommen-/Lohnsteuer | Geldwerter Vorteil durch Parkraumgestellung an Arbeitnehmer

Im Rahmen von LSt-Außenprüfungen sind offensichtlich vermehrt Irritationen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung von Parkplatzgestellungen durch den Arbeitgeber aufgetreten.

Die steuerliche Behandlung bei der Gestellung von Park- und Einstellplätzen durch den Arbeitgeber ist durch den Erlass des FinMin NRW – S 2351 – 1 V B 3 vom geregelt. Danach ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen nicht zu besteuern. Mit Urteil vom – 11 K 5680/04 hat das FG Köln entschieden, dass die Parkraumgestellung seitens des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln sei. Diese Entscheidung widerspricht zwar der zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten ...