Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Kein Kindergeldanspruch bei ausländerrechtlicher Duldung
Ausländer, die sich im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung im Inland aufhalten, haben keinen Anspruch auf Kindergeld (Bezug: § 60a, § 101, § 102 AufenthG; § 56 Abs. 1 und 2 AuslG; § 62 Abs. 2 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG).
Praxishinweise: Voraussetzung für den Kindergeldanspruch von Ausländern ist nach § 62 Abs. 2 EStG, dass diese eine Niederlassungserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis haben. Die bloße Duldung begründet keinen solchen Anspruch und dieser bewusste Ausschluss des Gesetzgebers begegnet nach Ansicht des BFH auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da für diese Differenzierung hinreichende sachliche Gründe bestehen und sie, anders als die Vorgängerregelung, nicht nur auf die Art des Aufenthaltstitels abstellt.