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Mazedonien | einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 %
Durch eine Novelle zum Gesetz über die Einkommensteuer (s. Amtsblatt der Republik Mazedonien, Nr. 139/2006) wurde mit Wirkung ab ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 % eingeführt. Er tritt an die Stelle der bis 2006 geltenden Steuersätze von 15, 18 und 24 %. Die Einkommensteuer (sog. Personensteuer auf Einkommen) wird erhoben auf Löhne und Gehälter, Vergütungen, Renten, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermögen und Vermögensrechten wie Mieteinkünfte, Einkünfte aus Urheberrechten und Patenten, Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Glücksspielen sowie auf sonstige Einkünfte.