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Versagung von Kindergeld an Ausländer mit bloßer Aufenthaltsbefugnis
Verfassungswidrigkeit der Neuregelung
Der III. Senat des BFH hält sowohl die Neuregelung der Kindergeldberechtigung für ausländische Staatsangehörige nach § 62 Abs. 2 EStG als auch die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs der Neuregelung auf vor dem verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) für verfassungsrechtlich unbedenklich. Das FG Köln hat sich dem nicht angeschlossen und in einer Entscheidungsreihe vom Mai 2007 einerseits das Kindergeld in Altfällen gewährt und andererseits das Verfahren für ab dem verwirklichte Sachverhalte ausgesetzt und die Neuregelung dem BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt.
I. Entwicklung
1. Verfassungswidrigkeit der Vorgängerregelungen
Bis zum Ende des Jahrs 1989 wurde Kindergeld gleichermaßen an deutsche und ausländische Familien gezahlt. Die Kindergeldgewährung war allein davon abhängig, dass die Familien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten. Ab 1990 wurde der Kindergeldanspruch für Ausländer von einer einjährigen Wartefrist und einer günstigen Aufenthaltsprognose abhängig gemacht. § 1 Abs. 3 BKGG lautete in der ab 1991 gültigen Fassung: „Ausländer, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung im Geltungsb...