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Änderungen der Abgabenordnung durch das Unternehmensteuerreformgesetz
Steuerliche Kontenabrufmöglichkeiten eingeschränkt
Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussionen über die Unternehmensteuerreform standen die ertragsteuerlichen Änderungen im Bereich der Gewinnermittlung und -besteuerung, im Bereich der Besteuerung der privaten Kapitalerträge und nicht zuletzt auch die Neuregelungen hinsichtlich der Gewerbesteuer. Die Änderungen der AO wurden kaum erwähnt, obwohl gerade das Thema Kontenabruf im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer immer wieder erörtert wurde. Die Rechtsänderungen im Bereich der AO haben erhebliche Bedeutung im Besteuerungsverfahren. Neben dem Kontenabruf gilt das auch für die Regelungen zur Vorlage von Aufzeichnungen über außergewöhnliche Sachverhalte mit Auslandsbezug und über die erweiterten Schätzungsbefugnisse der Finanzbehörden.
I. Verkürzung der Vorlagefrist bei Sachverhalten mit Auslandsbezug
Bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, sind über Art und Inhalt der Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG Aufzeichnungen zu erstellen (§ 90 Abs. 3 Satz 1 AO). Diese besondere Aufzeichnungspflicht umfasst S. 2376 auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Gru...