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NWB Nr. 28 vom Seite 2352

Ab 1. 7. 2007 geringfügig höherer Hinzuverdienst für Rentner möglich

Frührentner dürfen sich monatlich nur 350 € zu ihrer Rente hinzuverdienen, zwei Mal im Jahr sogar den doppelten Betrag. Geht der Hinzuverdienst darüber hinaus, wird ihr Altersgeld gemindert – je nach Hinzuverdiensthöhe zu einem Drittel, der Hälfte oder zu zwei Dritteln. S. 2353

1. Neue Werte

Ab dem dürfen Rentner unter 65 Jahren ein paar Euro monatlich mehr hinzuverdienen, bevor sie in die nächste Teilrenten-Stufe mit höherem Abschlag rutschen. Die Tabelle zeigt die neuen Werte im Überblick (gültig für Personen, die in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn stets soviel verdient haben wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Neue Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitige Altersrente (in €)
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
bisher
ab
bisher
ab
Vollrente
unverändert 350
Teilrente von 1/3
1 826,49
1 836,27
1 605,60
1 613,99
Teilrente von 1/2
1 371,83
1 379,18
1 205,93
1 212,23
Teilrente von 2/3
917,16
922,08
806,25
810,46

Wer die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschreitet, verliert seinen Rentenanspruch komplett. Zu den Mindesthinzuverdienstgrenzen vgl. NWB EN-Nr. 680/2007, zur Berechnung der Mindesthinzuverdie...