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LSG Hessen 19.06.2007 L 2 R 142/07, NWB 28/2007 S. 221

Rentenversicherungsrecht | Beitragserstattung von RV-Beiträgen

Eine Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ist für Selbständige nur unter engen Voraussetzungen möglich (; Revision nicht zugelassen). Nach geltender Rechtslage könne auf Antrag die Hälfte der entrichteten Rentenversicherungsbeiträge nur dann erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht und gleichzeitig kein Recht auf freiwillige Versicherung mehr besteht sowie seit dem Ausscheiden des Versicherten aus der Rentenversicherung zwei Jahre vergangen sind (vgl. § 210 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 SGB VI). Der Anspruch auf Beitragserstattung diene im Gegensatz zum Rentenanspruch nicht der existenziellen Sicherung des Einzelnen und habe keine Unterhaltsersatzfunktion. Auch bleibe dem Betroffenen die erworbene Rentenanwa...