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Grunderwerbsteuer | Verzicht auf die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Das NWB KAAAC-49144 für folgende Erwerbsvorgänge Ausnahmen von der Vorlagepflicht von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zugelassen: (a) für Grundstückserwerbe von Todes wegen; (b) für Grundstückserwerbe durch den Ehegatten des Veräußerers; (c) für Rechtsvorgänge zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich. Den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern stehen deren Ehegatten gleich; (d) für Grundstückserwerbe durch die Bundesrepublik Deutschland, durch ein Land oder durch eine Gemeinde (einen Gemeindeverband); (e) für Rückübertragungen von Marksteinschutzflächen; (f) für Rechtsvorgänge, die nach § 11 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenba...