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FG Köln 18.04.2007 13 K 1441/06, NWB 28/2007 S. 216

Körperschaftsteuer | Zinsen und Grundsteuern als weitere verdeckte Gewinnausschüttung

Das Halten eines Grundstücks, das gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form der verhinderten Vermögensmehrung, die sich aus den anteiligen Kosten (Zinsen auf den angemessenen Grundstückskaufpreis und Grundsteuern) zuzüglich eines Gewinnaufschlags zusammensetzt. Dagegen stellt der Teil des Zinsaufwands, der auf die Finanzierung eines überhöhten Kaufpreisanteils entfällt, keine verdeckte Gewinnausschüttung dar ( NWB YAAAC-48338).