Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerfreiheit von Dienstleistungen einer eingetragenen Genossenschaft
Ein Betriebskrankenkassenverbund, der Datenverarbeitungsdienstleistungen gegen Kostenumlage an seine Mitglieder erbringt, erfüllt nicht die Voraussetzungen der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 15 Satz 1a UStG, da er nicht selbst gesetzlicher Träger der Sozialversicherung ist. Die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen des Verbunds folgt jedoch unmittelbar aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der 6. EG-RL, wonach Dienstleistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen steuerfrei sind, wenn die in ihnen zusammengeschlossenen Personen Tätigkeiten ausüben, die von der Steuer befreit sind. Die Befreiung führt nicht zu einer realen Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, da der Verbund seine Leistungen ausschließlich an seine Mitglieder erbringt, private Unternehmer keine vergleichbaren Leistungen anbieten und wegen des Sozialgeheimnisses...