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BFH 15.03.2007 VI R 14/04, NWB direkt 28/2007 S. 8

Aufwendungen für einen Deutschkurs als Kosten der Lebensführung

Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören regelmäßig auch dann zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.