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FG Köln 19.04.2007 6 K 2643/05, NWB direkt 28/2007 S. 7

Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Erklärt sich ein im Erziehungsurlaub gewesener Arbeitnehmer damit einverstanden, aus seinem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, obwohl er auf der Grundlage einer Gesamtbetriebsvereinbarung die Zusage des Arbeitgebers hatte, ihn nach vier Jahren wieder zu gleichen Bedingungen einzustellen, falls der Arbeitnehmer bis zu sechs Monate vor Arbeitsaufnahme die Annahme der Zusage erklärt, und wurde hiervon auch Gebrauch gemacht, ist gleichwohl die Steuerfreiheit einer gezahlten Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG anzunehmen. Denn hierin liegt ein unfreiwilliger Verzicht auf das schon als entstanden anzusehende, aber noch nicht vollzogene neue Arbeitsverhältnis.