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BFH III R 73/06, NWB direkt 28/2007 S. 5

Kindergeldanspruch eines fremden Staatsangehörigen bei nur „erlaubtem” Aufenthalt

Die gesetzliche Fiktion der Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG begründet die für den Bezug von Kindergeld an Ausländer erforderliche rechtliche Befugnis zum Aufenthalt in Deutschland i. S. des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG. Da § 69 AuslG in Abs. 2 bzw. Abs. 3 danach unterscheidet, ob ein Aufenthalt nur als „geduldet” oder als „erlaubt” fingiert wird, schlägt diese Unterscheidung auch auf die für die Kindergeldberechtigung maßgeblichen Rechtsfolgen durch. Denn § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG knüpft an eben diese ausländerrechtliche Unterscheidung an.