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Kindergeld für ein im Ausland zur Schule gehendes Kind
Wird ein Kind von im Inland lebenden Eltern im Alter von 7 Jahren zum Zweck des Schulbesuchs ins Ausland verbracht, wo es von seiner Großmutter versorgt wird, behält es seinen inländischen Wohnsitz auch dann nicht bei, wenn es die Sommer- und Winterferien bei den Eltern im Inland verbringt. Ein Kindergeldanspruch besteht nicht mehr.