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FG Düsseldorf 05.02.2007 16 V 3454/06 A (AO), NWB direkt 28/2007 S. 3

Unmittelbare Einsicht in digitalisierte aufzubewahrende Unterlagen

Digitale Speicherungen aufbewahrungspflichtiger Dokumente, die ursprünglich in Papierform vorhanden waren und nach dem Scannen vernichtet werden, unterliegen gem. § 147 Abs. 6 Satz 1 AO ohne Prüfung der Steuerrelevanz im Einzelfall dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung. Eine Trennung zwischen originär digitalen und nachträglich digitalisierten Unterlagen entspricht nicht dem Gesetzeszweck. Das Merkmal der „maschinellen Auswertbarkeit” steht dem Online-Bildschirmzugriff auf als Bilddateien gespeicherte und mit den Buchführungsdaten verknüpfte Belege nicht entgegen. Der Steuerpflichtige kann den Datenzugriff nicht dadurch abwenden, dass er dem Finanzamt ersatzweise Papierausdrucke zur Verfügung stellt, da diese lediglich Reproduktionen der „aufzubewahrenden Unterlagen” i. S. des § 147 Abs. 5 AO darstellen. Das Freigabeverlange...