Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Berechnung der Einspruchsfrist
I. Sachverhalt und Aufgabe
A hat einen Gewerbebetrieb in Berlin. Das FA gibt die Bescheide über die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für 06 an A gesondert zur Post; die Aufgabe der Bescheide zur Post und der Zugang der Bescheide bei A stellen sich wie folgt dar:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bescheid | Aufgabe
zur Post (= Bescheiddatum) | Zugang
bei A |
Gewerbesteuer | Dienstag, | Donnerstag, |
Einkommensteuer | Mittwoch, | Sonnabend, |
Umsatzsteuer | Dienstag, | Sonnabend, |
A vermerkt das tatsächliche Zugangsdatum handschriftlich auf den Bescheiden. Da A mit den Steuerbescheiden nicht einverstanden ist, legt er gegen jeden Bescheid mit einem gesonderten Schreiben Einspruch ein: Seine Einspruchsschreiben gegen die Gewerbesteuermess- und Umsatzsteuerbescheide vom gehen jeweils am beim FA ein, sein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom erreicht das FA am . Das FA teilt ihm daraufhin mit, dass seine Einsprüche verfristet seien und weist ihn auf die Möglichkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hin. Was kann A tun?
II. Lösungen
1. Ermittlung des Tags der Bekanntgabe
In der Praxis lassen sich ...