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Berichtigung des Vorsteueranspruchs gem. § 17 UStG nach Beendigung der Organschaft
Kann eine Organgesellschaft eine von ihr bezogene Leistung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht bezahlen, muss die Vorsteuer berichtigt werden (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA richtet sich dabei gegen die Organgesellschaft, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Organgesellschaft erst nach Ende der Organschaft eingetreten ist. Nur wenn die Organschaft bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch bestand, richtet sich der Berichtigungsanspruch gegen den Organträger, der auch die Vorsteuer geltend gemacht hat.
Im Urteilsfall war die I-GmbH bis 1993 eine Organgesellschaft, deren Organträger der Kläger war. 1992 bezog die I-GmbH eine Leistung, für die der Kläger als Organträger und Unternehmer die Vorsteuer geltend machte. 1996 wurde die I-GmbH zahlungsunfähig; die 1992 bezogene Leistung war no...