Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung als Arbeitslohn
Zahlt der Arbeitgeber für seinen angestellten Rechtsanwalt dessen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, so führt dies zu Arbeitslohn. Die Grundsätze des Urteils lassen sich auf andere Berufsgruppen übertragen, z. B. auf angestellte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Nach dem ist die Zahlung des Arbeitgebers grundsätzlich durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit steuerpflichtig, weil der Arbeitgeber damit dem Arbeitnehmer Werbungskosten ersetzt. Allerdings darf dabei das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Berufshaftpflichtversicherung nicht größer sein als das Interesse des Arbeitnehmers.
In dem Streitfall schützte die Berufshaftpflichtversicherung zwar vordergründig das Vermögen des Arbeitnehmers; Arbeitgeber und Arbeit...