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Hinzurechnungsbesteuerung des AStG
Einführung einschließlich Analyse des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes
Die Hinzurechnungsbesteuerung ist eine der zentralen Maßnahmen des deutschen Steuerrechts zur Vermeidung der Steuerflucht mittels Gründung einer Zwischengesellschaft im niedrig besteuerten Ausland. Obwohl der EuGH in seinem Urteil Cadbury Schweppes die britischen Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung, die der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung weitgehend entsprechen, als einen Eingriff in die Grundfreiheiten des EG-Vertrags und somit dem Grunde nach als unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit angesehen hat, findet die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach wie vor Anwendung. Im Grundsatz versucht der deutsche Gesetzgeber, über die §§ 7–14 AStG Gewinne von im Ausland ansässigen, niedrig besteuerten Gesellschaften, an denen inländische Gesellschafter mehrheitlich beteiligt sind, als fiktive Gewinnausschüttungen auf Gesellschafterebene der Besteuerung zu unterwerfen, soweit diese Gewinne auf passive Einkünfte zurückzuführen sind. Um eine Gleichbehandlung mit gewerblichen Einkünften sicherzustellen, findet das Halbeinkünfteverfahren auf diese Gewinne keine Anwendung. Mit wird in Reaktion auf das EuGH-Urteil den Unternehmen nun zwar ...