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BFH 05.03.2007 VII B 104/06, NWB 27/2007 S. 214

Steuerberatung | Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

Der Entlastungsbeweis des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG (keine Gefährdung der Interessen des Auftraggebers bei Vermögensverfall) kann auch von einem in Einzelpraxis tätigen Steuerberater geführt werden. Dass der Entlastungsbeweis einem in Einzelpraxis tätigen Steuerberater sehr viel schwerer fallen wird als etwa einem angestellten oder zumindest in Sozietät tätigen Berater, stellt keine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Ungleichbehandlung der genannten Fallgruppen dar (, nv NWB XAAAC-48522).