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BFH 24.05.2007 VI R 47/03, NWB 27/2007 S. 208

Lohnsteuer | Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Ort des Hausstands

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind nach dem NWB AAAAC-48534 auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist. – Anmerkung: Finanzamt und Finanzgericht hatten die Vorstellung, der Begriff der doppelten Haushaltsführung bedinge eine ausschließliche auswärtige Beschäftigung. Das Gesetz enthält weder eine solche Einschränkung, noch erfordert es eine auswärtige Vollzeitbeschäftigung, so dass auch eine mehrfache doppelte Haushaltsführung denkbar wäre. So etwa, wenn jener wissenschaftliche Mitarbeiter des Abgeordneten mit seiner Familie in Hannover gelebt hätte und sowohl im Wahlkreis seines Arbeitgebers in Berlin, ...